Heinrich-Heine-Gymnasium

Bitterfeld-Wolfen

Hausordnung

                                           

Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Sie soll dazu beitragen, dass Schüler [1], Lehrer und Mitarbeiter unserer Schule sich wohl fühlen, rücksichtsvoll miteinander umgehen sowie störungsfrei lernen und arbeiten können. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und den Sachwert des Schulgeländes mit seine Einrichtung zu erhalten.

Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter) sowie für alle weiteren Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

 

1. Allgemeine Vorschriften

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich so, dass sie weder sich selbst noch andere Personen gefährden oder ihnen einen Schaden zufügen, dass sie andere nicht belästigen und deren Eigentum nicht beschädigen.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein generelles Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände und Materialien, jugendgefährdender Schriften und Daten sowie das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist verboten.

Foto-, Video-, Multimediaaufnahmen sowie deren Weitergabe sind auf dem gesamten Schulgelände nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen Personen und nur unter Beachtung des Datenschutzes statthaft.

Für Schultaschen, deren Inhalt und anderes Privateigentum wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.

 

2. Zeitenregelungen

Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten:

Schulgebäude:          7:30 Uhr – 15:00 Uhr
Schulsekretariat:       7:00 Uhr – 15:00 Uhr
Hausmeister:            6:30 Uhr – 15:00 Uhr

Für Ferienzeiten und außerunterrichtliche Veranstaltungen werden Sonderregelungen bekannt gegeben.


Stundenverteilung:

1. Block:    07:40 Uhr – 09:10 Uhr,         Hofpause       09:10 Uhr – 09:30 Uhr

2. Block:    09:30 Uhr – 11:00 Uhr,         Pause            11:00 Uhr – 11:15 Uhr

3. Block:    11:15 Uhr – 12:45 Uhr,         Hofpause       12:45 Uhr – 13:15 Uhr

4. Block:    13:15 Uhr – 14:45 Uhr

 

Eine ereignisbezogene Regulierung der festgelegten Stundenverteilung, z. B. bei Wetter- und Organisationsbelangen, wird über Klassenleiter-, Tutoren- oder Fachlehrerinformationen und über den Vertretungsplan bekannt gegeben. Gegebenenfalls kann diese durch weitere Informationen auf der schuleigenen Lernplattform Moodle/Schullobby und/oder der Schulhomepage/Startseite ergänzt werden.


Bei verkürztem Unterricht gelten folgende Unterrichtszeiten:


1. Block:    07:40 Uhr – 08:40 Uhr,            Hofpause 08:40 Uhr – 09:05 Uhr

2. Block:    09:05 Uhr – 10:05 Uhr,            Pause      10:05 Uhr – 10:20 Uhr

3. Block:    10:20 Uhr – 11:20 Uhr,            Hofpause 11:20 Uhr – 11:45 Uhr

4. Block:    11:45 Uhr – 12:45 Uhr


Schüler sind vor Beginn jedes Unterrichtsblockes an ihrem Platz und auf den Unterricht vorbereitet.

Ist der unterrichtende Lehrer fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde nicht anwesend, hat der Klassensprecher oder ein Vertreter die Schulleitung bzw. das Sekretariat zu informieren.
Die Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich am Vortag und vor Unterrichtsbeginn über Vertretungspläne zu informieren.

 

 

3. Pausenregelungen

Die Schüler verbringen die beiden Hofpausen auf den ausgewiesenen Pausenhöfen.

Als Pausenhöfe dienen die Höfe 1 – 3* ) und die in der Skizze weiß gekennzeichneten Wege.

* ) Hof 2 bleibt der Oberstufe (10-12) vorbehalten

 

Der Aufenthalt auf den Rasenflächen ist nicht erlaubt.

Die Treppenbereiche vor den Schuleingangstüren und an den Stirnseiten sind freizuhalten.

Bei wetterbedingter Absage der Hofpause suchen alle Schüler den nächsten Unterrichtsraum auf und werden dort durch den Fachlehrer beaufsichtigt.

Während der Hofpausen kann das Schulhaus zum Besuch der Bücherei, des Verwaltungsbereiches, zur Erfüllung von Sonderaufträgen sowie für genehmigte Besprechungen und zum Nutzen der Toiletten aufgesucht werden.In der Mittagspause bleibt die Benutzung des Speiseraumes den Essenteilnehmern vorbehalten.

Schüler und Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 7 dürfen das Schulgelände während der Hofpausen und Freistunden mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern zur Essenseinnahme verlassen. Schüler, die das Schulgelände verlassen haben, unterliegen nicht der Aufsichtspflicht und dem Versicherungsschutz der Schule.
Den Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 ist es gestattet in den Hofpausen und während der Freistunden sich im Sofa- oder Theaterraum aufzuhalten.

In Freistunden zwischen den Unterrichtsblöcken und für Fahrschüler, die sich nach Unterrichtschluss noch auf dem Schulgrundstück aufhalten möchten, ist für den Aufenthalt im Schulgebäude nur der Speiseraum zulässig.

 

4. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist jeder mitverantwortlich. Papier, Kaugummi und andere Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Für mutwillige Beschädigungen an Gebäuden und Inventar sind die Verursacher haftbar.

Die Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen. Der Lehrer achtet darauf, dass nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum die Stühle hochgestellt, die Fenster und Türen geschlossen sowie das Licht und ggf. die elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.

In den Fachräumen für Biologie, Chemie, Physik und Informatik sind das Essen und Trinken nicht gestattet. In allen anderen Unterrichtsräumen ist das Essen in den Pausen und das Trinken auch im Unterricht erlaubt, wobei der Fachlehrer organisatorische Festlegungen dazu treffen kann. Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude untersagt.


Schüler ab der Klassenstufe 10 dürfen eigene digitale Endgeräte (beispielsweise Tablets) vorrangig zur schriftlichen Dokumentation ihrer Aufzeichnungen im Unterricht auf eigenen Wunsch, eigenes Risiko und nach einer schriftlichen Belehrung nutzen. Klassenleiter und Fachlehrer können die Nutzung für bestimmte Schüler, Unterrichtseinheiten und –stunden ausschließen. Leistungsüberprüfungen werden stets handschriftlich auf Papier angefertigt.
Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und anderen internetfähigen Geräten im Schulhaus und Turnhalle untersagt, ausgenommen ist die Mensa während der Freistunden ab der Klassenstufe 7 und die Aufenthaltsräume der Kursstufe. Grundsätzlich sind die mitgeführten Geräte stumm in der Schultasche aufzubewahren. Für den Fachunterricht ist es dem Lehrer vorbehalten, die Geräte in einer Aufbewahrungsbox/ Wandaufbewahrung für die Dauer des Unterrichts einzusammeln. Mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft und unter Berücksichtigung einer sachdienlichen Anwendung kann die Nutzung im Rahmen des Unterrichts gestattet werden.
Bei Zuwiderhandlungen eines Schülers kann der Lehrer das Gerät des Schülers einziehen und bis zum Ende des Schultages verwahren oder es im Sekretariat abgeben. Beim dritten Verstoß muss das Mobilgerät von den Eltern in der Schule abgeholt werden.

Für andere Mitglieder der Schulgemeinschaft wird die Nutzung von Mobilgeräten gesondert geregelt. Aushänge im Schulhaus können nach Genehmigung der Schulleitung und an den dafür vorgesehenen Stellen sachgerecht vorgenommen werden.

 

Aushänge im Schulhaus können nach Genehmigung der Schulleitung und an den dafür vorgesehenen Stellen sachgerecht vorgenommen werden.

In der Sporthalle gilt neben der Hausordnung die Hallenordnung des Landkreises.

Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich Parkplatz, gilt die StVO. Das Befahren der Pausenhöfe ist nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Versorgungsfahrzeuge.Fahrräder, Krafträder und Pkw sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen abzustellen. Ein Schlüssel für den abschließbaren Fahrradstand ist gegen Pfand im Sekretariat erhältlich.


5. Freistellung und Krankmeldung

Unvorhergesehene Fehlzeiten der Schüler, z. B. durch Krankheit sind am jeweils ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn durch einen Anruf der Erziehungsberechtigten im Sekretariat zu melden. Am ersten Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. ein ärztliches Attest vorzulegen.

Freistellungen sind rechtzeitig (i.d.R. 10 Schultage vor dem gewünschten Rückmeldetermin) über den Klassenlehrer bzw. Tutor zu beantragen.

 

6. Notfälle

Alle naturwissenschaftlichen Fachräume und die darüber hinaus mit einem grünen Kreuz gekennzeichneten Räume sowie die Sporthalle sind mit Erste-Hilfe-Kästen ausgestattet. Im Notfall und bei Unfällen ist sofort die aufsichtführende Lehrkraft und das Sekretariat zu informieren und bei Bedarf über das Sekretariat Hilfe anzufordern.

Bei Alarm sind die in den Unterrichtsräumen dafür aushängenden Pläne zu beachten.

 

7.  Schlussbestimmung

Den Anweisungen der Lehrer und Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Missachtung der Hausordnung wird im Rahmen von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen entschieden.

Diese Hausordnung wurde gemeinsam von Lehrern, Eltern und Schülern in der Gesamtkonferenz verabschiedet.

Die geänderte Hausordnung tritt mit Wirkung vom 14. Mai 2024 in Kraft.

 

Bitterfeld-Wolfen, den 01.08.2024, zugeletzt geändert am 14.05.2024 nach Gesamtkonferenzbeschluss vom 14.05.2024


U.Prüfer
Schulleiterin


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird für alle Personenbezeichnungen stets die männliche Form genannt, aber alle Geschlechtsidentitäten werden angesprochen.